EORI-Service

Hinweis: EORI-Service ist ein privater Dienstleister ohne Verbindung zum Zoll. Die EORI-Nummer kann bei der Generalzolldirektion kostenlos beantragt werden. Unsere Gebühr gilt für die Antragsvorbereitung und Einreichung als Ihr Bevollmächtigter.

Schritt für Schritt

So läuft die EORI-Beantragung über uns ab

Vom Formular bis zur EORI-Nummer – vollständig digital, ohne Behördenkontakt, ohne Papier.

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Online-Formular ausfüllen

ca. 5–10 Minuten

Geben Sie Ihre Unternehmensdaten in unserem strukturierten Formular ein: Firmenname, Rechtsform, Firmenanschrift, steuerliche Angaben sowie die Kontaktperson. Eine Registrierung ist nicht erforderlich – kein Zoll-Portal, kein ELSTER-Zugang.

  • Unternehmensdaten und Rechtsform
  • Firmenanschrift und Buchführungsort
  • Steuernummer und USt-IdNr. (falls vorhanden)
  • Angaben zur Kontaktperson
  • Einwilligung EU-Datenbank und Vollmacht
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Servicegebühr bezahlen

sofort

Nach dem Absenden des Formulars werden Sie auf die sichere Stripe-Zahlungsseite weitergeleitet. Zahlung per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna, Apple Pay oder Google Pay. Direkt nach der Zahlung erhalten Sie die vorausgefüllte Vollmacht per E-Mail.

  • Standard: 50 € inkl. MwSt.
  • Express: 79 € inkl. MwSt.
  • Sichere Zahlung über Stripe (PCI DSS)
  • Vollmacht per E-Mail direkt nach Zahlung
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Vollmacht unterschreiben und Unterlagen hochladen

in Ihrem eigenen Tempo

Drucken Sie die von uns vorausgefüllte Vollmacht aus, unterschreiben Sie sie eigenhändig (bei juristischen Personen ggf. mit Firmenstempel) und scannen Sie sie ein. Laden Sie den Scan zusammen mit Ihrem Unternehmensnachweis über unseren Upload-Link hoch.

  • Vollmacht ausdrucken und unterschreiben
  • Scan des unterschriebenen Dokuments anfertigen
  • Unternehmensnachweis bereithalten (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  • Beide Dokumente über den Upload-Link hochladen
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Einreichung – Sie erhalten Ihre EORI-Nummer

Einreichung durch uns, Bearbeitung durch die GZD

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüfen wir diese und reichen den Antrag als Ihre Bevollmächtigte bei der Generalzolldirektion (GZD) Dresden ein. Die EORI-Nummer erhalten Sie anschließend direkt vom Zoll per E-Mail.

  • Vollständigkeitsprüfung durch uns
  • Einreichung bei der Generalzolldirektion Dresden
  • Express: Einreichung noch am selben Werktag (Unterlagen bis 14:00 Uhr)
  • EORI-Nummer direkt vom Zoll per E-Mail

Was passiert nach der Einreichung?

Nach unserer Einreichung prüft die Generalzolldirektion (GZD) Dresden den Antrag. Diese Prüfung erfolgt ohne Mitwirkung unsererseits – sie liegt vollständig im Zuständigkeitsbereich des Zolls.

Die Bearbeitungszeit bei der GZD beträgt erfahrungsgemäß 3 bis 7 Werktage nach Eingang eines vollständigen Antrags. In Stoßzeiten (z. B. Jahresbeginn) kann die Bearbeitung länger dauern. Wir können den Zoll nicht zur Beschleunigung anhalten.

Die EORI-Nummer wird Ihnen direkt vom Zoll per E-Mail mitgeteilt – nicht über uns. Die Nummer beginnt mit „DE" gefolgt von 15 Ziffern, abgeleitet von Ihrer Steuernummer.

Sollte die GZD Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, koordinieren wir als Ihre Bevollmächtigte die Kommunikation und informieren Sie umgehend. In vielen Fällen können wir Nachfragen direkt beantworten, ohne dass Sie aktiv werden müssen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie benötigen zwei Dokumente: die von uns vorausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie einen Unternehmensnachweis, der von Ihrer Rechtsform abhängt.

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, OHG, AG

Handelsregisterauszug

Nicht älter als 3 Monate. Erhältlich kostenpflichtig über das Handelsregisterportal (unternehmensregister.de) oder beim zuständigen Amtsgericht.

Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)

Gewerbeanmeldung

Die originale Gewerbeanmeldung vom zuständigen Gewerbeamt. Bei Neugründungen: das Ihnen zugestellte Exemplar der Anmeldebescheinigung.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung aller oder der vertretungsberechtigten Gesellschafter.

Weitere hilfreiche Angaben

  • Steuernummer des Unternehmens (des Finanzamts)
  • USt-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Angaben zur Kontaktperson (Vorname, Nachname, Rolle, Telefon, E-Mail)
  • Gründungsdatum (bei Einzelunternehmen)
  • Angaben zum Inhaber bei Einzelunternehmen (Geburtsdatum, Geburtsort)

Wichtige rechtliche Hinweise

Übergangsfrist: Formular 0870a bis 30. September 2026

Derzeit erfolgt die EORI-Beantragung noch per Formular 0870a (Anlage A), das wir als Ihre Bevollmächtigte bei der Generalzolldirektion einreichen. Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Nutzung des neuen Zoll-Portals verpflichtend. Wir passen unseren Prozess rechtzeitig an und übernehmen die Umstellung ohne Mehrkosten für Sie.

Vollmacht und Vertretung: Wir handeln auf Basis einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht. Ohne gültige Vollmacht ist eine Antragstellung durch uns nicht möglich. Die Vollmacht berechtigt uns ausschließlich zur EORI-Antragstellung – nicht zu weiteren Rechtshandlungen.

Keine Behörde: EORI-Service ist ein privater Dienstleister. Wir sind nicht der Zoll, keine Behörde und kein amtlich zugelassener Zollagent im rechtlichen Sinne. Wir erbringen eine administrative Dienstleistung der Antragsvorbereitung und -einreichung.

Kostenlose Alternative: Die EORI-Nummer kann jederzeit kostenlos und eigenständig über die Website der Generalzolldirektion (zoll.de) oder das Zoll-Portal beantragt werden.

Bereit? Jetzt EORI-Nummer beantragen.

Das Formular dauert ca. 5–10 Minuten. Wir kümmern uns um den Rest.

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