Hinweis: EORI-Service ist ein privater Dienstleister ohne Verbindung zum Zoll. Die EORI-Nummer kann bei der Generalzolldirektion kostenlos beantragt werden. Unsere Gebühr gilt für die Antragsvorbereitung und Einreichung als Ihr Bevollmächtigter.
Schritt für Schritt
Vom Formular bis zur EORI-Nummer – vollständig digital, ohne Behördenkontakt, ohne Papier.
Geben Sie Ihre Unternehmensdaten in unserem strukturierten Formular ein: Firmenname, Rechtsform, Firmenanschrift, steuerliche Angaben sowie die Kontaktperson. Eine Registrierung ist nicht erforderlich – kein Zoll-Portal, kein ELSTER-Zugang.
Nach dem Absenden des Formulars werden Sie auf die sichere Stripe-Zahlungsseite weitergeleitet. Zahlung per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna, Apple Pay oder Google Pay. Direkt nach der Zahlung erhalten Sie die vorausgefüllte Vollmacht per E-Mail.
Drucken Sie die von uns vorausgefüllte Vollmacht aus, unterschreiben Sie sie eigenhändig (bei juristischen Personen ggf. mit Firmenstempel) und scannen Sie sie ein. Laden Sie den Scan zusammen mit Ihrem Unternehmensnachweis über unseren Upload-Link hoch.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüfen wir diese und reichen den Antrag als Ihre Bevollmächtigte bei der Generalzolldirektion (GZD) Dresden ein. Die EORI-Nummer erhalten Sie anschließend direkt vom Zoll per E-Mail.
Nach unserer Einreichung prüft die Generalzolldirektion (GZD) Dresden den Antrag. Diese Prüfung erfolgt ohne Mitwirkung unsererseits – sie liegt vollständig im Zuständigkeitsbereich des Zolls.
Die Bearbeitungszeit bei der GZD beträgt erfahrungsgemäß 3 bis 7 Werktage nach Eingang eines vollständigen Antrags. In Stoßzeiten (z. B. Jahresbeginn) kann die Bearbeitung länger dauern. Wir können den Zoll nicht zur Beschleunigung anhalten.
Die EORI-Nummer wird Ihnen direkt vom Zoll per E-Mail mitgeteilt – nicht über uns. Die Nummer beginnt mit „DE" gefolgt von 15 Ziffern, abgeleitet von Ihrer Steuernummer.
Sollte die GZD Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, koordinieren wir als Ihre Bevollmächtigte die Kommunikation und informieren Sie umgehend. In vielen Fällen können wir Nachfragen direkt beantworten, ohne dass Sie aktiv werden müssen.
Sie benötigen zwei Dokumente: die von uns vorausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie einen Unternehmensnachweis, der von Ihrer Rechtsform abhängt.
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, OHG, AG
Handelsregisterauszug
Nicht älter als 3 Monate. Erhältlich kostenpflichtig über das Handelsregisterportal (unternehmensregister.de) oder beim zuständigen Amtsgericht.
Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)
Gewerbeanmeldung
Die originale Gewerbeanmeldung vom zuständigen Gewerbeamt. Bei Neugründungen: das Ihnen zugestellte Exemplar der Anmeldebescheinigung.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung aller oder der vertretungsberechtigten Gesellschafter.
Weitere hilfreiche Angaben
Derzeit erfolgt die EORI-Beantragung noch per Formular 0870a (Anlage A), das wir als Ihre Bevollmächtigte bei der Generalzolldirektion einreichen. Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Nutzung des neuen Zoll-Portals verpflichtend. Wir passen unseren Prozess rechtzeitig an und übernehmen die Umstellung ohne Mehrkosten für Sie.
Vollmacht und Vertretung: Wir handeln auf Basis einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht. Ohne gültige Vollmacht ist eine Antragstellung durch uns nicht möglich. Die Vollmacht berechtigt uns ausschließlich zur EORI-Antragstellung – nicht zu weiteren Rechtshandlungen.
Keine Behörde: EORI-Service ist ein privater Dienstleister. Wir sind nicht der Zoll, keine Behörde und kein amtlich zugelassener Zollagent im rechtlichen Sinne. Wir erbringen eine administrative Dienstleistung der Antragsvorbereitung und -einreichung.
Kostenlose Alternative: Die EORI-Nummer kann jederzeit kostenlos und eigenständig über die Website der Generalzolldirektion (zoll.de) oder das Zoll-Portal beantragt werden.
Das Formular dauert ca. 5–10 Minuten. Wir kümmern uns um den Rest.
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